Berufsabschluss Erwachsene BAE Art. 32
Erwachsene mit ausgewiesener, mehrjähriger Berufserfahrung, aber ohne Abschluss der beruflichen Grundbildung (Berufslehre) Fachfrau/Fachmann Gesundheit (FaGe), Assistentin/Assistent Gesundheit und Soziales (AGS) und Medizinische Praxisassistentin/Medizinischer Praxisassistent (MPA), können diesen nachholen. Die fehlenden theoretischen und praktischen Fähigkeiten eignen sie sich in Form einer berufsbegleitenden Weiterbildung an. Dieses Qualifikationsverfahren führt zum eidgenössisch anerkannten Berufsabschluss (EFZ).