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Überbetriebliche Kurse

Im Leitfaden für Lernende ist beschrieben, wie Lernende und Teilnehmende der Nachholbildung vorgehen müssen, wenn sie einen ÜK-Tag nicht besuchen können. Die Kenntnisnahme dieses Leitfadens wird jeweils zu Beginn der Ausbildung schriftlich durch die Lernenden und Teilnehmenden der Nachholbildung bestätigt.

Abmeldung vom ÜK

Abmeldungen vom ÜK wegen Krankheit bzw. Krankheit eines Kindes oder Unfall müssen der Administration der OdA Gesundheit beider Basel mitgeteilt werden.

 

  • Die Abmeldung ist per E-Mail via oda@odagbb.ch oder per Telefon via 061 416 20 20 möglich. 
  • Die Abmeldung muss bis spätestens 8 Uhr des Tages, an dem der ÜK stattfindet, erfolgt sein. Es ist auch möglich, dass Sie uns vor dem ÜK-Tag darüber informieren. 

 

Bei korrekter Abmeldung erhalten die Lernenden einen Nachholtermin, sofern im laufenden Semester noch freie Plätze bei anderen Lerngruppen vorhanden sind. 

Bei nicht korrekter Abmeldung gitl der ÜK als "unentschuldigte Absenz" und darf nicht mehr nachgeholt werden. Die Lernenden müssen die Kompetenzen des verpassten ÜK-Themas in ihrem Lehrbetrieb erlangen.